Registrierkassa and Belege
/Mit 1.1. 2016 trat ja die sogenannte "Beleg-Erteilungspflicht" des Bundesministeriums für Finanzen in Kraft, die besagt, dass jeder Kunde für die gekaufte Ware bzw. Dienstleistung einen Beleg bekommen muss.
Gekoppelt mit der "Registrierkassen-Pflicht" hat das ja viele Wogen erzeugt. Einige Geschäftstreibende mussten sogar schließen, da sie sich diesen Aufwand nicht leisten konnte oder sich die Anschaffung nicht rechnete. Jedenfalls gingen viele Informationen und Geschichten rund um die Registrierkassa durch die Medien.
So so oder so musste man sich aber mit der neuen Gesetzgebung abfinden. Auch wenn viele besagte Beleg-Mitnahme einfach nur lästig finden: in Italien ist es gang und gäbe und ich denke in ein paar Jahren werden sich bei uns diesbezüglich auch die Wogen wieder etwas geglättet haben.
Viele empfinden das Handling der Kassenzettel für jeden noch so kleinen Betrag dennoch mühsam: einerseits die Verkäufer und natürlich auch die Kunden, die nicht vergessen sollten, den Beleg mitzunehmen.
Rein gesetzlich muss der Kunde den Beleg nach dem Verlassen des Geschäfts vorweisen können (im Umfeld von 30m des Lokals).
Damit jenen Kunden, die zwar das Gesetz einhalten, aber den Zettel dennoch nicht weiter mitnehmen mögen, das Leben zu erleichtern, haben wir eine sogenannte "Beleg-Box" aufgestellt, in die die sie ihre Belege nach werfen können.
Somit ist dem Gesetz genüge und unseren Kunden ein Gefallen getan 😉.
Euer Patrick Schönberger